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anaesthesie
Anästhesie
Bei ambulanten Narkosen
beträgt die untere Altersgrenze
für Kinder 1 Jahr.

Anästhesie

Narkose
Bei ambulanten Narkosen beträgt die untere Altersgrenze für Kinder 1 Jahr. Die obere Altersgrenze bei Erwachsenen ist nicht starr festgelegt, sondern hängt vom Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten ab.

Vollnarkosen führe ich hauptsächlich als intravenöse Narkose unter Verwendung von ultrakurzwirksamen Opioiden und Propofol durch. Der Vorteil besteht im angenehmen Einschlafen und schnellen Erwachen. Nur in der Kleinkinderanästhesie kommen noch Inhalationsnarkosen und in Ausnahmefällen Ketamin zur Anwendung. Auf Lachgas verzichte ich gänzlich. Postoperatives Erbrechen oder Übelkeit sind daher extrem selten.
Je nach Art des operativen Eingriffs wird die Narkose als Maskennarkose oder Intubationsnarkose durchgeführt. Neben der endotrachealen Intubation kommen hauptsächlich Larynxmasken zum Einsatz.

Alternativ führe ich sämtliche Verfahren der Regionalanästhesie durch z.B.:

  • Spinalanästhesie
  • Periduralanästhesie
  • Plexusanästhesie
  • IV-Regionalanästhesie
  • Fußblock
  • Handblock
  • Ischiadicusblock
  • 3 in 1 -Block
  • Blockade einzelner Nerven

Zur postoperativen Schmerztherapie kommen neben peripher und zentral wirksamen Schmerzmitteln auch Leitungsblockaden einzelner Nerven zur Anwendung. Dadurch lassen sich Schmerzmedikamente einsparen.

Diagnostische Anästhesie
Der genaue Ort einer Nervenschädigung kann in den meisten Fällen durch ein typisches klinisches Erscheinungsbild, wie Lähmungen, Narben oder empfindliche Berührungspunkte und durch Messung der Erregungsleitungsgeschwindigkeit und Erregungspotentiale durch einen Neurologen ermittelt werden. Häufig helfen diese Methoden aber nicht weiter, vor allem dann nicht, wenn nicht nur Lähmungen vorliegen sondern chronische Schmerzen das Krankheitsbild bestimmen. Selbst die modernsten bildgebenden Verfahren, wie die Kernspintomographie versagen in solchen Fällen.

Bei den betroffenen Patienten führe ich diagnostische Blockaden einzelner Nerven mit Lokalanästhetika durch. Bei weit von der Körperoberfläche entfernt liegenden Nerven wird dazu ein elektrisches Stimulationsgerät verwendet, mit dem sich Muskelzuckungen der durch den betroffenen Nerv versorgten Muskulatur auslösen lassen. Die Narkose für diese Operation führe ich, falls diese in unserem Op-Zentrum erfolgen kann, selbst durch. Durch diese Art der Zusammenarbeit können neue Erkenntnisse gewonnen, die Methode verfeinert und das Operationsergebnis optimiert werden.



Informationen zur ambulanten Narkose
Bei vielen Operationen ist ein Krankenhausaufenthalt medizinisch nicht nötig. Hat die Operation erst einmal stattgefunden, so beschränkt sich nämlich die weitere medizinische Versorgung in der Regel lediglich auf Verbandswechsel und auf die Verlaufskontrolle des Wundheilungsprozesses. Allerdings sind dazu zwei Voraussetzungen unerlässlich:

  • der operative Eingriff muss so risikoarm sein, dass die ambulante Ausführung ohne zusätzliche Gefahr für Leib und Leben erfolgen kann.
  • liegen bei dem Patient wesentliche Begleiterscheinungen vor, wie z.B. schwere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, wird eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Bewertung gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen durchgeführt. Ein Diabetes Mellitus, ein zu hoher Blutdruck oder das Alter stellen dagegen kein generelles Hindernis für eine ambulante Narkose dar.

    Während das Eingriffsrisiko durch den Operateur entschieden wird, entscheidet der Anästhesist, ob eine Narkose ambulant durchgeführt werden kann oder nicht. Auch hierfür gibt es natürlich Richtlinien.

    Der Patient füllt dazu vor dem Operationstermin einen Fragebogen hinsichtlich bestehender Vorerkrankungen, durchgemachter Operationen und Einnahme von Medikamenten usw. aus. Im Anschluss daran findet vor der Narkose ein Gesprächstermin statt, bei dem der Narkosearzt gegebenenfalls weitere Fragen stellt, eine körperliche Untersuchung durchführt und das geeignete Narkoseverfahren aussucht. Falls keine medizinischen Gründe für oder gegen ein bestimmtes Narkoseverfahren sprechen, kann der Patient selbst entscheiden, ob der geplante Eingriff in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie ausgeführt werden soll. Am Operationstag sollten Sie in leichter, nicht beengender Kleidung in die Praxis kommen.

    Folgende Regeln sind unbedingt einzuhalten:
  • Sechs Stunden vor der Narkose nichts essen.
  • Vier Stunden vor der Narkose nichts trinken.
  • Wasser und andere klare Getränke dürfen bis 2 Stunden vor Narkosebeginn getrunken werden.
  • Ihre üblichen Medikamente wie gewohnt mit einem Schluck Wasser einnehmen.

Für Diabetiker! Tabletten zur Senkung des Blutzuckerspiegels (orale Antidiabetika) und Insulin nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Anästhesisten anwenden.

Nach der Narkose:

  • Nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen (Nicht Autofahren)
  • Nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder zu Fuß nach Hause gehen. Lassen Sie sich von Angehörigen fahren oder nehmen Sie ein Taxi
  • keinen Alkohol trinken
  • keine Maschinen bedienen
  • keine wichtigen Entscheidungen treffen, z. B. Verträge unterschreiben.

Falls es wegen der Art der durchgeführten Operation keine Einwände gibt, dürfen Sie sofort nach dem Aufwachen trinken und essen.

Diese Einschränkungen gelten für einen Zeitraum von 24 Stunden:

  • Sorgen Sie dafür, dass zu Hause am OP-Tag eine Betreuung gewährleistet ist.
  • Nehmen Sie bei Schmerzen die verordneten Medikamente in der vorgeschriebenen Dosierung ein.

Wenn Sie diese wenigen Regeln befolgen, ist eine ambulante Operation eine ebenso sichere Sache, wie ein Eingriff im Krankenhaus. Darüber hinaus sind Sie im Kreise Ihrer Familie und das Essen zu Hause schmeckt auf jeden Fall besser.